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   KG, 07.08.1998 - (3) 1 Ss 139/98 (72/98)   

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https://dejure.org/1998,11823
KG, 07.08.1998 - (3) 1 Ss 139/98 (72/98) (https://dejure.org/1998,11823)
KG, Entscheidung vom 07.08.1998 - (3) 1 Ss 139/98 (72/98) (https://dejure.org/1998,11823)
KG, Entscheidung vom 07. August 1998 - (3) 1 Ss 139/98 (72/98) (https://dejure.org/1998,11823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit bei einem sich in erster Instanz auf sein Auskunftsverweigerungsrecht berufenden Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
    Zwar ist die in einem Beweisantrag zu bezeichnende Beweistatsache in der Regel nicht hinreichend bestimmt, wenn nur behauptet wird, ein bestimmtes Ereignis habe nicht stattgefunden; denn mit der behaupteten Negativtatsache werden keine Umstände oder Geschehnisse zum Gegenstand des Beweisantrages gemacht, die mit dem Beweismittel unmittelbar bewiesen werden können, sondern nur Beweisziele angegeben, die sich erst aufgrund weiterer vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben (vgl. BGHSt 39, 251, 253, 254; BGH StV 1996, 248, 249).
  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
    Das aber ist nur der Fall, wenn sichere Lebenserfahrung die Prognose gestattet, daß die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Beweisergebnis nicht erbringen kann (vgl. BGHSt 14, 339, 342; KG JR 19831 479).
  • BGH, 02.02.1966 - 2 StR 471/65

    Revision gegen eineVerurteilung wegen gemeinschaftlich versuchten schweren Raubes

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
    Die Rechtsprechung sieht zwar als völlig ungeeignetes Beweismittel auch denjenigen Zeugen an, der unter Umständen, die seine Erklärung als endgültig und frei von Willensmängeln erscheinen lassen, dem erkennenden Gericht mitgeteilt hat, er werde im Falle seiner Ladung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGHSt 21, 12, 13, BGH NStZ 1982, 126 ).
  • BGH, 18.01.1996 - 4 StR 711/95

    Revision - Verfahrensrüge - Gerichtsbeschluß - Eventualbeweisantrag -

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
    Zwar ist die in einem Beweisantrag zu bezeichnende Beweistatsache in der Regel nicht hinreichend bestimmt, wenn nur behauptet wird, ein bestimmtes Ereignis habe nicht stattgefunden; denn mit der behaupteten Negativtatsache werden keine Umstände oder Geschehnisse zum Gegenstand des Beweisantrages gemacht, die mit dem Beweismittel unmittelbar bewiesen werden können, sondern nur Beweisziele angegeben, die sich erst aufgrund weiterer vom Gericht zu ziehender Schlüsse ergeben (vgl. BGHSt 39, 251, 253, 254; BGH StV 1996, 248, 249).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 123/90

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags wegen Verschleppungsabsicht

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
    Auch die vom Gericht für die Ablehnung der Beweisanträge außerdem angeführte Begründung, daß der Zeugin darüber hinaus ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zustehe, rechtfertigte es hier nicht, die Zeugin bereits deshalb als völlig ungeeignetes Beweismittel anzusehen (vgl. BGH StV 1990, 394 ; Alsberg/Meyer/Nüse, aaO, S. 164) ... Der Zeugin S. konnte auch nicht wegen Unglaubwürdigkeit von vornherein jeglicher Beweiswert mit der Begründung abgesprochen werden, daß sie den Angeklagten im Verlauf des vorliegenden Strafverfahrens mehrfach weiterer erheblicher Rauschgiftdelikte beschuldigt, ihre Beschuldigungen dann aber jeweils mit der Erklärung zurückgenommen hatte, sie fühle sich bedroht.
  • BGH, 22.12.1981 - 5 StR 662/81

    Zeuge als völlig ungeeignetes Beweismittel durch Verwandschaft zum Angeklagten

    Auszug aus KG, 07.08.1998 - 1 Ss 139/98
    Die Rechtsprechung sieht zwar als völlig ungeeignetes Beweismittel auch denjenigen Zeugen an, der unter Umständen, die seine Erklärung als endgültig und frei von Willensmängeln erscheinen lassen, dem erkennenden Gericht mitgeteilt hat, er werde im Falle seiner Ladung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen (vgl. BGHSt 21, 12, 13, BGH NStZ 1982, 126 ).
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